Sabine Zimmermann
Stille Gesellschaft
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Der stille Gesellschafter tritt nach außen hin nicht in Erscheinung. Er behält einen Anteil am Gewinn.
Stille Gesellschaft, eine Sonderform der Gesellschaft, die dadurch entsteht, daß sich ein stiller Gesellschafter (stiller Teilhaber) an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Einlage beteiligt, die in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts übergeht. Der stille Gesellschafter tritt nach außen hin nicht in Erscheinung. Er behält einen Anteil am Gewinn.